Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Clement
EDP Consultants
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Geltung der Bedingungen
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle gegenwärtigen und künftigen
Geschäfte mit dem Besteller.
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Soweit in diesen AGB vom Verbraucher bzw. Unternehmer
die Rede ist, gelten die §§ 13, 14 BGB.
Besteller i.S. dieser AGB sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
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Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag
schriftlich niederzulegen.
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Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen nichts
anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen
der INCOTERMS 2000.
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Vertragsschluß
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Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische
Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten,
Prospekten und sonstigen Informationen zunächst
unverbindlich.
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Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB
zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb
von 10 Werktagen annehmen.
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Die Annahme kann durch eine Auftragsbestätigung
oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller
angenommen werden. Der Besteller ist verpflichtet,
eine Auftragsbestätigung unverzüglich zu
prüfen und etwaige Einwendungen dagegen unverzüglich
vorzubringen.
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Bestellt ein Verbraucher (§ 13 BGB) die Ware
auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
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Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen
Äußerungen unsererseits, durch Hersteller
und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) werden nur
Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in diesem
Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
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Datenschutz, Korrespondenz über Telefax und eMail
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Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen
der Vertragsabwicklung elektronisch zu erfassen, zu
speichern und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen
wir an Dritte weitergeben und von diesen verarbeiten
lassen, soweit wir dies im Rahmen der Vertragsabwicklung
für erforderlich halten.
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Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem
Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert
und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden
AGB per eMail zugesandt.
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Der Besteller erklärt sich damit einverstanden,
daß der eMail-Verkehr zwischen uns und ihm grundsätzlich
unverschlüsselt erfolgt. Eine Verschlüsselung
der Nachrichten erfolgt nur auf ausdrücklichen,
schriftlichen Wunsch. In diesem Falle erfolgt der
verschlüsselte Datenaustausch mit einem von uns
verwendeten Verschlüsselungsprogramm.
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Preise und Zahlungsbedingungen im Rechtsverkehr mit
Unternehmern
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Sofern nichts anderes angegeben, verstehen sich
unsere Preise "ab Werk" und einschließlich
Normalverpackung. Die Verpackung der Ware erfolgt
durch den Hersteller des Produktes oder das Auslieferungslager.
Zusätzliche Ausgaben, etwa für den Abschluß
von Versicherungen, Transport, besonderer Verpackung,
Entsorgung der Verpackung, etc. gehen zu Lasten des
Bestellers.
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren
Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe
am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
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Kaufpreiszahlungen sind innerhalb von 7 Tagen seit
Erhalt der Ware und der Rechnung bar, per Überweisung
oder per Nachnahme zu leisten. Sie gelten ab dem Datum
als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung
steht.
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Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder
ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener
oder rechtskräftig festgestellter Forderungen
oder Ansprüche.
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Preise und Zahlungsbedingungen im Rechtsverkehr mit
Verbrauchern
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Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern geltend abweichend
von Ziff.4 die nachfolgenden Regelungen:
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Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
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Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, versteht
sich der Kaufpreis beim Versendungskauf zuzüglich
einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR
9,52 je Bestellung.
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Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt
der Ware zu zahlen. Nach dieser Frist gerät der
Besteller in Zahlungsverzug.
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Dem Verbraucher entstehen bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln
keine zusätzlichen Kosten.
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Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird
beim Versendungskauf der Kaufpreis per Nachnahme geleistet.
Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
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Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder
ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener
oder rechtskräftig festgestellter Forderungen
oder Ansprüche.
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Fernabsatzvertrag mit Verbrauchern
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Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das
Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung
der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt
werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt
werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
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Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung
des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis
zu EUR 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte
Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über EUR 40,-- hat der Verbraucher
die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
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Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch
die bestimmungsgemäße In-gebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam
prüfen. Den Wertverlust, der durch die über
die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu
führt, dass die Ware nicht mehr als "neu"
verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
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Lieferung und Mitwirkungspflichten
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Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich
aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen,
die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen
des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit
die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für
den Besteller unzumutbar sind.
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Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar,
können diese erfolgen und in Rechnung gestellt
werden.
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Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich
unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung
des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers
voraus. Lieferfristen beginnen frühestens mit
dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller.
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Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei
zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen
aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht
frei und können vom Vertrag zurücktreten.
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Stellt sich nach Abschluß des Vertrages heraus,
daß der Besteller keine hinreichende Gewähr
für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser
Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt,
die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die
Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet
hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung
nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb
von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
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Verzögerungen der Lieferung
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Läßt sich die vereinbarte Frist infolge
von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns
oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert
sie sich angemessen. Über einen solchen Fall
werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern
die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf
der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede
Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende
Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung
der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
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Im Fall des Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt,
für jede vollendete Woche eine pauschalierte
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal 10 % des Lieferwertes zu verlangen.
Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene
Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen
muß. Nach ihrem fruchtlosem Ablauf ist er berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung
ist auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
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Abs. 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen
Pflichtverletzung beruht. Er gilt auch nicht, sofern
ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart
wurde.
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Erfüllungsort und Gefahrübergang
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Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
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Im Rechtsverkehr mit Unternehmern geht die Gefahr
des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Besteller über.
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Im Rechtsverkehr mit dem Verbraucher geht die Gefahr
des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer
über.
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Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der
Besteller im Verzug der Annahme befindet.
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Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
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Die nachfolgenden Regelungen in dieser Ziffer gelten
für Verbraucher. Für Unternehmer gelten
Sie, soweit sich nicht aus Ziffer 11 etwas anderes
ergibt.
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Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften
wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es
sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden
unter das Prod-HaftG fällt oder auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
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Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer "Kardinalpflicht"
beruht, haften wir im übrigen nur für den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
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Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche
des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb
insbesondere nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
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Die Bestimmungen in Nr. 10 Abs. 1 - 3 gelten auch
für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger
Pflichtverletzungen. Gleiches gilt für unsere
Deliktshaftung.
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Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
oder eines schon bei Vertragsschluß bestehenden
Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB)
beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das
negative Interesse.
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Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Ergänzende Regelungen im Rechtsverkehr mit Unternehmern
zur Haftung
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Für den Rechtsverkehr mit Unternehmern gelten
ergänzend zu Ziffer 10 die nachfolgenden Haftungsregelungen.
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Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel
zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
des § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind
binnen einer Frist von zwei Wochen nach Anlieferung
der Ware geltend zu machen.
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Gewährt der Hersteller des mangelhaften Produktes
eine Garantie, einen Support-Service oder eine vergleichbare
Dienstleistung, ist der Besteller zunächst verpflichtet,
den Hersteller wegen dieser Mängel außergerichtlich
zur Mangelbeseitigung aufzufordern. Erst wenn der
Hersteller der Mangelbeseitigungsaufforderung nicht
nachkommt oder diese fehlschlägt, kann der Besteller
Gewährleistungsrechte gegen uns geltend machen.
Wir werden dem Besteller zu diesem Zweck alle für
die Durchsetzung dieser Ansprüche erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit sie
nicht bereits dem Kunden ausgehändigt wurden.
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Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit
der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder
nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller
keine weiteren Rechte herleiten.
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Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel
auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt
und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach
unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren
Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes
aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung
zu verweigern.
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Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt,
in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist
nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen des
§ 10 Abs.3 - Schadensersatz statt der Leistung
zu verlangen.
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Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für
gebrauchte Waren. Für Sachmängel haften
wir nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme,
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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§ 478 BGB bleibt durch die Abs. 1 - 6 unberührt.
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Verjährung
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Im Rechtsverkehr mit Unternehmern verjährt
der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers vorbehaltlich
der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB in einem Jahr
ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen in
einem Jahr ab Ablieferung. Dementsprechend ist das
Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen
Vorschriften ausgeschlossen. Für Verbraucher
verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
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Für Schadensersatzansprüche beträgt
die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§
438 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn
uns Arglist vorwerfbar ist.
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Für Ansprüche aus dem ProdHaftG und in
Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
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Eigentumsvorbehalt
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Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange
vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen
gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung
einschließlich künftig entstehender Forderungen
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn
Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt
sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
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Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang zu veräußern oder zu
verarbeiten. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für
uns vor, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der
Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für
uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der
neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis
des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich
Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert
der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum
Wert der anderen Waren.
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Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung
dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch
werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen,
solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen
Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von
der Abtretung zu unterrichten.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag und zur Rücknahme der Ware berechtigt.
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern gestattet uns dieser
zwecks Rücknahme der Ware hiermit unwiderruflich,
seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert
zu betreten und die Ware mitzunehmen.
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Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen
ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen
noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen
(zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer
Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern
nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet,
den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an
uns zu zahlen.
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Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen
Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen
können.
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Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.
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Allgemeines, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
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Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind
nicht übertragbar.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen nicht.
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Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten mit ihm unser Sitz. Dieser
Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG
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